Bezirks - Geschäftsordnung

Bezirk „ Isar – Vils – Rott “ e.V. im Musikbund von Ober und Niederbayern e.V.

Die Bezirksvorstandschaft des Bezirks „ Isar –Vils- Rott e.V. gab sich auf der Sitzung vom 10.04.2003 folgende neue Geschäftsordnung:

1. Bezirksleiter
- vertritt den Bezirk Isar – Vils – Rott im MON
- nimmt die Richtlinienkompetenz im Rahmen der Satzung wahr
- repräsentiert den Bezirksverband nach innen und außen, gegenüber der Regierung von Niederbayern, den Landkreisen Pfarrkirchen, Dingolfing-Landau, Kehlheim und
Landshut, sowie der Stadt Landshut, gegenüber kulturellen Einrichtungen, Kommunen, Kirchen, Verbänden, Kreis- und städtischen Musikschulen, Diözese usw.
- überwacht die satzungsgemäße Durchführung der Aufgaben des Bezirksverbandes
- betreut die Vereinsvorstände
- repräsentiert den Bezirk bei Veranstaltungen und Konzerten
- überprüft die Terminplanung für Fortbildung, Lehrgänge und Tagungen
- überwacht die Etatplanung und Verträge in Verbindung mit dem Bezirksgeschäftsführer
- überprüft und genehmigt Veranstaltungskonzepte für die Bezirksmusikfeste
- unterstützt die Vereine bei der Vorbereitung und Durchführung von Bezirksmusikfesten
- überprüft und genehmigt Veranstaltungen von Konzert- und Marschmusikwettbewerben bei den Bezirksmusikfesten
- bearbeitet Anträge für Ehrungen, Auszeichnungen und Zuschüsse
- nimmt Ehrungen und Auszeichnungen vor
- wird von allen Vorstandsmitgliedern über jegliche Tätigkeiten vorab durch ständige Info auf dem Laufenden gehalten
- wirbt Sponsoren.



2. stellvertretender Bezirksleiter
- nimmt die Aufgaben des Bezirksleiters in Abwesenheit des Bezirksleiters wahr
- unterstützt den Bezirksleiter in Absprache

3 Bezirkskassierer*innen
- überwacht den termingerechten Etatmitteleingang
- erstellt den jährlichen Kassenabschluss und Kassenbericht zur Jahreshauptversammlung
- erstellt den jährlichen Haushalts- und Etatplan
- erledigt den gesamten Zahlungsverkehr
- berät bei Gema- und Versicherungsfragen
- teilt jeweils zu Beginn eine ungeraden Monats dem Bezirksleiter die Kassenbewegungen mit.

4. Bezirksschriftführer
- erstellt Protokolle der Bezirksausschusssitzungen und der Bezirksversammlungen
- korrespondiert mit Sponsoren
- erstellt Rundschreiben, Einladungen, Urkunden usw.
- versendet den erstellten Schriftverkehr
- vertritt den Bezirk in Sachen der öffentlichen Darstellung (Presse, lokaler Rundfunk,TV )
- Berichterstattung für das Verbandsorgan ( Bayrische Blasmusik)
- Motiviert und unterstützt die Schriftführer der Mitgliedsvereine zur selbstständigen Berichterstattung in den Medien.

5. Bezirksdirigent*innen
- vertritt den Bezirk in allen fachlichen Fragen und erstellt Zielvorgaben
für die musikalische Aus- und Weiterbildung
- koordiniert den musikalischen Informationsaustausch zwischen den Verbandsdirigenten und den Dirigenten der einzelnen Mitgliedsvereine
- wählt in Absprache mit der Bezirksleitung Dozenten, Fachreferenten für Weiterbildungskurse im Bezirk aus
- organisiert Lehrgänge/Seminare im Bezirk ( zB Dirigententag )
- berät und gibt Hilfestellung in musikalischen Fachfragen
- überprüft Veranstaltungen von Konzert- und Marschwettbewerben bei den Bezirksmusikfesten
- wirkt als Dirigent bei Bezirksveranstaltungen
- stellt Pflicht und Gemeinschaftschorstücke bei der Bezirksversammlung vor
- ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wertungsspiele bei Bezirksmusikfesten
- leitet das Bezirksorchester und organisiert Konzerte mit Absprache mit der Bezirksleitung

6. Bezirksjugendleiter*innen
- unterstützt den Bezirksdirigenten in Fragen der fachlichen Jugendarbeit
- organisiert die fachliche Jugendarbeit im Bezirk
- berät die Mitgliedsvereine in Fragen der Nachwuchsarbeit
- berät und unterstützt die Jugendausbilder der Mitgliedsvereine
- organisiert Seminare, insbesondere Leistungsabzeichen in Verbindung mit dem Verbandsjugendleiter
- organisiert Wettbewerbe des bayrischen Musikbundes
- organisiert die vom MON ausgeschriebenen Wettbewerbe für Ensembles und Solisten
- hält ständigen Kontakt mit den Verantwortlichen des Kreisjugendringes und der deutschen Bläserjugend.



7. Bezirksbeauftragter für Spielmannswesen
- vertritt im Bezirk das Spielmannswesen
- organisiert den Informationsaustausch zwischen dem Verbandsstabführer und den Stabführern der Mitglieds-Spielmannszüge
- organisiert Lehrgänge/ Seminare für das Spielmannswesen im Bezirk in Absprache mit der Bezirksleitung
- berät und gibt Hilfestellung im Spielmannswesen

8. Beisitzer*innen
- unterstützen die Bezirksvorstandschaft

Allgemeines:
Die jeweiligen Stellvertreter übernehmen im Verhinderungsfalle den gesamten Aufgabenbereich Ihre Ressorts, teilen sich in aller Regel ihren Arbeitsaufwand.

Die Geschäftsordnung ist ein Aufgabenanhalt, Überschneidungen und gegenseitige Unterstützung sind gern gesehene Gesten.

Mitgliederwerbung und Sponsorenwerbung sollten von allen Vorstandsmitgliedern intensiv betrieben werden und entsprechend an den Bezirksvorsitzenden weitergeleitet werden.

Im gemeinsamen Einvernehmen am 10.04.03 in der ersten Bezirksausschusssitzung beschlossen.


Landshut, 10.04.2003


Frank Domakowski
Bezirksleiter